Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zur Preußischen Treuhand
07.11.2008: Der EGMR hat die Klagen abgewiesen
Die Richter entschieden, dass die Klage nicht zulässig ist. Die Preußische Treuhand GmbH hatte vor dem EGMR auf die Rückgabe von Eigentum oder Entschädigung geklagt. Es geht um Besitz, welches die nach dem Zweiten Weltkrieg aus Polen zwangsausgesiedelten Deutschen zurücklassen mussten.
Das Urteil finden Sie auf englisch im Anhang.





